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Pflichten als Hundehalter

Die Sorgfaltspflicht des Halters

Der Hundehalter obliegt nach dem Tierschutzgesetz der Sorgfaltspflicht für seinen Hund. Das heißt, er darf dem Hund weder Schmerzen noch Leid zufügen und muß seinen Vierbeiner artgerecht ernähren, halten und pflegen. Weiterhin ist der Halter für das Verhalten seines Hundes verantwortlich, auch wenn er dessen Fehlverhalten nicht verschuldet hat. Selbst, wenn Herrchen oder Frauchen bei den Streichen des Vierbeiners gar nicht zugegen sind, stehen sie für dessen Tun gerade.

Generell gilt: Wenn Ihr Hund andere Menschen durch Lärm, Verunreinigungen oder Aggressivität belästigt, können Sie zu Geldstrafen verurteilt werden. Um "Bellplänen" nach bestimmten Uhrzeiten vorzubeugen, sollten Sie vor der Anschaffung des Welpen die Toleranz Ihrer Nachbarn prüfen.

Siehe hierzu auch:

Hundehaftpflicht-Versicherung
Hundesteuer & Hundemarke

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