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Hundekaufvertrag - Mustervertrag

Musterkaufvertrag für den Kauf & Verkauf von Welpen & Hunden

Was der Kaufvertrag beim Welpenkauf beinhalten sollte.

Im folgenden haben wir die grundsätzlichen Angaben aufgelistet, die der von Ihnen unterzeichnete Kaufvertrag, den Sie zwischen Ihnen als Welpenkäufer und dem Züchter bzw. Verkäufer des Hunde abschließen, beinhalten sollte. Sollten Sie Welpenverkäufer oder Hundezüchter sein, so sollten Sie unbedingt Ihren Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und bestimmte vertragsrechtliche Standardformulierungen (wie z.B. die Salvatorische Klausel) im Vertrag mit aufnehmen. Diese Liste ist also keinesfalls ein rechtsverbindlicher Mustervertrag für Welpenverkäufer, sondern vielmehr ein Mustervertrag, nachdem Welpeninteressierte bzw. Welpenkäufer, den von ihnen unterzeichneten Kaufvertrag überprüfen können.

Als Welpenkäufer sollten Sie also auf diese Angaben im Welpenkaufvertrag bzw. Hundekaufvertrag achten:

  • Name und Anschrift des Verkäufers (in der Regel der Züchter)
  • Name und Anschrift des Welpenkäufers (Sie selbst)
  • Name des Hunde, Alter bzw. Geburtstag, Geschlecht, Farbe, besondere Merkmale wie Fellzeichnung / Abzeichen, Tätowierungs- bzw. Chipnummer
  • Abstammung des Hundes (Vermerk auf Stammbaum-Nr.), Zuchtverein, Zwingername sowie Name und Anschrift des Züchters, eventuelle Vorbesitzer (im Optimalfall Namen und Anschriften der Vorbesitzer)
  • Kaufpreis in EURO
  • Zahlungsweise (bar oder per Überweisung/Check, evtl. Bankverbindung des Verkäufers) sowie die Zahlungsfrist
  • Zustand des Hundes zum Zeitpunkt des Verkaufes sowie eventuelle Erkrankungen oder Besonderheiten, die während der Haltung durch den Züchter oder Vorbesitzer aufgetreten sind.
  • Bisherige Impfungen. Dabei sollten sowohl Zeitpunkt der jeweiligen Imfpung als auch Art der Impfung (mit was und gegen was wurde geimpft) vermerkt sein. Obwohl diese Angaben auch aus dem Impfausweis des Welpen hervorgehen, sollten Sie sie extra nochmals im Kaufvertrag vermerken. Ein seriöser Züchter / Verkäufer wird das gerne tun.
  • Es sollte vor dem Verkauf eine Verkaufsuntersuchung durch einen Tierarzt stattgefunden haben, die den gesundheitlichen Zustand des Welpen dokumentiert. Lassen Sie im Kaufvertrag sowohl Name und Anschrift des undersuchenden Tierarztes als auch Datum und Ergebnis bzw. Befunde der Untersuchung vermerken.
  • Sie können ebenso im Kaufvertrag vermerken lassen, auf welche besonderen Merkmale, die eine Haftung seitens des Verkäufers auschließen, Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt haben.
  • Der Verkäufer wird sich von der Haftung für die weitere Entwicklung Ihres Welpen freisprechen. Ein entsprechender Vermerk im Kaufvertrag ist legitim, da der Züchter / Verkäufer tatsächlich nicht absehen kann, wie sich Ihr Hunde entwickeln wird. Eine Garantie bzw. Gewährleistung bestimmter zukünftiger Merkmale, Verhalten oder Aussehen des Hundes wird der Hundezüchter bzw. Verkäufer ausschließen.
  • Aufgrund der Änderung des Kaufrechtes, wird sich der Verkäufer ebenso von jeglicher Gewährleistung freisprechen und eine Haftung für mögliche Mängel ablehnen. Auch dieser Vertragszusatz ist rechtens, sollte jedoch eine arglistige Täuschung (bewußtes Verschweigen bestimmter Mängel oder gesundheitlicher Probleme) ausschließen.

    Anlagen zum Kaufvertrag sollten im Kaufvertrag selbst aufgelistet sein. Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen:

    • Stammbaum des Welpen (auch Ahnentafel oder Pedigree genannt)
    • Impfpass des Welpen (hierin sind Grundimmunisierung und Nachimpfung vermerkt)
    • Ergebnisse, Gutachten, Befunde der tierärztlichen Untersuchung
    • Mögliche Urkunden von Ausstellungen und Shows (Titel)

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